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Mietwohnung in der Neuwieder Innenstadt

Objektinformationen

Immobilienart
Preis
Baujahr
Größe
Zimmer
Ort
Status
Mietwohnung
470 € KM
01/01/1970
42 qm
2
Neuwied
Vermietet
Badezimmer
Zustand
Parkplatz
E-Mail
Telefonnummer
1
Gepflegt
0
info@gonsior-immobilien.de
0170 9529472

Diese gepflegte 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses liegt mitten im Herzen der Neuwieder Innenstadt und eignet sich ideal für Singles, Berufspendler oder Paare. Mit einer Wohnfläche von ca. 42 m² bietet sie eine kompakte, aber gut geschnittene Raumaufteilung, die ein angenehmes Wohngefühl schafft.

Die Wohnung verfügt über ein helles Wohnzimmer sowie ein separates Schlafzimmer, die beide durch ihre praktische Größe überzeugen. Das moderne Badezimmer ist mit Dusche, Waschbecken und WC ausgestattet. Die Küche ist bereits mit einer funktionalen Einbauküche ausgestattet, die im Mietpreis enthalten ist – ideal für einen unkomplizierten Einzug ohne zusätzliche Anschaffungskosten.

Grundrisse

Energieausweis

Lagebeschreibung

Die Bahnhofstraße in Neuwied ist eine zentrale Einkaufsstraße im Herzen der Stadt, die sowohl für ihre historische Architektur als auch für ihre lebendige Atmosphäre bekannt ist. Sie erstreckt sich über etwa 825 Meter und verbindet den Neuwieder Hauptbahnhof mit dem Stadtzentrum.
Entlang der Straße reihen sich zahlreiche Fachgeschäfte, Boutiquen, Cafés und Restaurants aneinander, die zum Bummeln und Verweilen einladen.
In unmittelbarer Nähe befinden sich öffentliche Verkehrsmittel, darunter der Neuwieder Hauptbahnhof, der in etwa 500 Metern erreichbar ist und eine gute Anbindung an das regionale Bahnnetz bietet.

Provision

Keine

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Marktstraße 97-99
56564 Neuwied

0170 9529472

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Anmerkungen Die Grundrisse können leicht von der Realität abweichen und dienen der Veranschaulichung. Die Angaben stammen vom Eigentümer und Gonsior Immobilien haftet nicht für die Richtigkeit. Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung von uns, wird ein Maklervertrag geschlossen und die vereinbarte Provision wird bei Abschluss eines Kaufvertrags fällig. Gemäß des Geldwäschegesetzes sind wir dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
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